Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Fensterreinigung
Leistungsumfang
Wir bieten sowohl Innen- als auch Außenreinigungen von Fenstern an. Der vereinbarte Preis basiert auf den Angaben, die uns im Vorfeld telefonisch, per E-Mail oder über unseren Preiskalkulator mitgeteilt wurden. Sollten bei der Durchführung Abweichungen festgestellt werden (z. B. größere Fläche, zusätzliche Stockwerke, übergroße Wintergärten, schwer erreichbare Fenster, die eine manuelle Reinigung erfordern, oder spezielle Oberflächen), behalten wir uns vor, einen Aufpreis zu berechnen.
Wichtiger Hinweis: Bei Außenreinigungen reinigen wir keine geöffneten Fenster oder Fenster mit eingesetzten Fliegengittern. Wir bitten Sie, alle Fliegengitter vor unserem Besuch zu entfernen und sicherzustellen, dass alle Fenster vollständig geschlossen sind.
Wir übernehmen keine Haftung für Wassereintritt durch nicht richtig geschlossene oder defekte Fenster oder Türen. Sollten Ihnen solche Probleme bekannt sein, informieren Sie uns bitte im Voraus – wir werden dann besonders vorsichtig vorgehen.
Zugang zum Objekt
Für die Außenreinigung ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich, solange ein freier Zugang zur Immobilie möglich ist (z. B. geöffnete Gartentore). Sollte der Zugang nicht möglich sein (z. B. verschlossene Tore, kein hinterlegter Schlüssel), wird der volle Preis der gebuchten Leistung berechnet.
Wetterbedingungen
Leichter bis starker Regen hindert uns nicht daran, die Außenfensterreinigung durchzuführen. Nur bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm oder Gewitter) behalten wir uns vor, den Termin kurzfristig zu verschieben.
Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung oder Terminverschiebung ist bis zu 3 Tage vor dem geplanten Termin kostenlos möglich. Bei späteren Absagen wird der volle Preis der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.
Regelmäßige Reinigungsintervalle (alle 8 oder 12 Wochen)
Wir bieten vergünstigte Preise für Kund*innen an, die sich für eine regelmäßige Fensterreinigung im 8- oder 12-Wochen-Rhythmus entscheiden. Bei dieser Option entfällt die einmalige Einrichtungspauschale, und wir gewährleisten eine gleichbleibende Reinigungsqualität sowie planbare Termine.
Damit dieses Angebot für alle fair und tragbar bleibt, gelten folgende Bedingungen:
- Mit der Buchung eines 8- oder 12-Wochen-Intervalls erklären Sie sich mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Reinigungen einverstanden.
- Es handelt sich hierbei nicht um einen langfristigen Vertrag, sondern um eine faire Vereinbarung, die für beide Seiten stabile Preise und verlässliche Planbarkeit ermöglicht.
- Wird der Service vorzeitig nach nur einer oder zwei Reinigungen beendet, oder ohne nachvollziehbaren Grund bzw. ohne klaren Nachweis eines nicht gelösten Problems gekündigt, behalten wir uns das Recht vor, die ursprünglich erlassene einmalige Einrichtungspauschale nachträglich zu berechnen.
Diese Regelung hilft uns, unsere Preisstruktur fair zu halten, unsere Kapazitäten effizient zu planen und Ihnen gleichzeitig die gewünschte Flexibilität zu bieten.
Probefläche & Sonderwünsche
Bei bestimmten Leistungen (z. B. Wintergärten oder schwer zugänglichen Bereichen) können wir je nach Schwierigkeit eine kostenlose Probeflächenreinigung anbieten, um den Reinigungsaufwand besser einschätzen und den Preis entsprechend anpassen zu können. Sonderwünsche oder Änderungen müssen vor dem Termin mitgeteilt werden.
Instructions for initial cleaning
Bei neuen Fenstern oder Fenstern, die zuvor mit Seife gereinigt wurden, kann es bei der ersten Reinigung zu leichten Tropfen oder Schlieren kommen. Das liegt daran, dass unser 60 °C heißes, reines Wasser alte Rückstände von Seife oder Chemie aus den Fensterdichtungen löst. Diese Rückstände können beim ersten Mal noch leicht ablaufen – das ist völlig unbedenklich und schadet dem Fenster nicht. In der Regel tritt dieses Phänomen beim zweiten Mal nicht mehr auf.
Bei Wintergärten gilt:
Bei starkem Algenbefall führen wir beim ersten Besuch eine Algenbehandlung durch, um die Verschmutzung schonend und sicher zu entfernen.
Die eigentliche Dachreinigung erfolgt beim zweiten Termin traditionell, um ein einwandfreies Ergebnis zu gewährleisten.
Wenn der Wintergarten über längere Zeit nicht gepflegt wurde und viel Sand oder Schmutz vorhanden ist, weisen wir darauf hin, dass beim ersten Mal nicht immer ein perfektes Ergebnis zu erwarten ist. Hier kann ein zweiter Reinigungstermin notwendig sein.
100 % Zufriedenheitsgarantie
Wir bieten auf alle Fensterreinigungen eine 100 % Zufriedenheitsgarantie.
Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, uns innerhalb von 24 Stunden nach der Durchführung zu benachrichtigen.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte Fotos der betroffenen Stellen per E-Mail, Nachricht oder WhatsApp.
Bitte beachten Sie:
Geht die Reklamation nach Ablauf der 24-Stunden-Frist bei uns ein, können wir sie leider nicht mehr im Rahmen unserer Zufriedenheitsgarantie berücksichtigen.
Der Grund dafür ist, dass äußere Einflüsse wie Regen, Pollen, Staub oder neuer Schmutz die Fenster bereits kurz nach der Reinigung wieder verändern können – und wir somit nicht mehr zuverlässig feststellen können, ob es sich um ein Problem aus unserer Dienstleistung oder um eine nachträgliche Verschmutzung handelt.
Folgende Fälle sind grundsätzlich von der Zufriedenheitsgarantie ausgeschlossen:
Erstreinigungen, bei denen es zu leichten Streifen oder Tropfen kommen kann, verursacht durch Seifen- oder Chemierückstände früherer Reinigungen. In der Regel löst sich dieses Problem bei der zweiten Reinigung.
Fälle, in denen die Oberfläche sichtbar eine Algenbehandlung erfordert, diese jedoch nicht durchgeführt oder vom Kunden abgelehnt wurde.
Situationen, in denen Fenster offen, nicht richtig geschlossen oder mit Fliegengittern versehen waren, wodurch eine Reinigung der Oberfläche nicht möglich war.
Unser Ziel ist es immer, das bestmögliche Ergebnis zu liefern – sollten Sie dennoch einmal unzufrieden sein, schauen wir uns das gerne an und finden gemeinsam eine Lösung.