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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie unsere Bedingungen sorgfältig durch – sie bilden die Grundlage für eine faire Zusammenarbeit.

AGB – Fensterreinigung

Leistungsumfang

Wir bieten sowohl Innen- als auch Außenreinigungen von Fenstern an. Der vereinbarte Preis basiert auf den Angaben, die uns im Vorfeld telefonisch, per E-Mail oder über unseren Preiskalkulator mitgeteilt wurden.

Sollten bei der Durchführung Abweichungen festgestellt werden (z. B. größere Fläche, zusätzliche Stockwerke, übergroße Wintergärten, erschwerte Zugänglichkeit mit notwendiger Handreinigung oder spezielle Oberflächen), behalten wir uns vor, einen Aufpreis zu berechnen. Etwaige Anpassungen werden transparent vor Ort oder telefonisch mit Ihnen besprochen.


Wichtige Hinweise zur Außenreinigung

Wir reinigen keine geöffneten Fenster sowie keine Fenster mit eingesetzten Fliegengittern.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Fliegengitter vor unserem Besuch entfernt sind und alle Fenster vollständig geschlossen sind.

Wir übernehmen keine Haftung für Wassereintritt, der durch nicht richtig geschlossene oder defekte Fenster oder Türen verursacht wird. Sollten Ihnen solche Mängel bekannt sein, informieren Sie uns bitte vorab, damit wir besonders vorsichtig vorgehen können.

Zugang zum Objekt

Für die Außenreinigung ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich, sofern ein freier Zugang zur Immobilie gewährleistet ist (z. B. geöffnete Gartentore).
Ist der Zugang zum vereinbarten Termin nicht möglich (z. B. verschlossene Tore oder kein Zugang zum Objekt), wird der volle Preis der gebuchten Leistung berechnet.

Wetterbedingungen

Leichter bis starker Regen oder Schnee stellt grundsätzlich kein Hindernis für die Durchführung der Außenfensterreinigung dar. Nur bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm oder Gewitter) behalten wir uns vor, den Termin kurzfristig zu verschieben.

Nachbarschaftsrabatt – gemeinsam sparen

Wenn mehrere benachbarte Haushalte gemeinsam eine Fensterreinigung buchen, erhält jeder Haushalt einen Rabatt von 5 %, bis zu einem maximalen Gesamtrabatt von 20 % pro Haushalt.

Der Nachbarschaftsrabatt gilt ausschließlich, wenn alle Reinigungen am selben Tag durchgeführt werden. Erfolgen die Reinigungen an unterschiedlichen Tagen oder in verschiedenen Intervallen, entfällt der Nachbarschaftsrabatt.

Stornierungsbedingungen

Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 48 Stunden nach Versand der Terminbestätigung möglich. Erfolgt innerhalb dieser 48 Stunden kein Widerspruch, gilt der Termin automatisch als angenommen und verbindlich.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung nicht mehr möglich. In diesem Fall wird der volle Preis der gebuchten Leistung berechnet.

Unsere Touren werden im Voraus geplant, Mitarbeiter fest eingeplant und Anfahrtszeiten kalkuliert. Kurzfristige Absagen führen zu wirtschaftlichen Ausfällen, die wir nicht kompensieren können.

Folgende Gründe gelten nicht als kostenfreie Stornierung:

  • Regen oder Schnee – Außenreinigungen können in der Regel auch bei Regen oder Schneefall durchgeführt werden. Am Tag der Durchführung prüfen wir, ob die Reinigung sicher möglich ist, und entscheiden gegebenenfalls über eine Verschiebung. Die Terminverschiebung ist kostenlos.

  • Abwesenheit des Kunden – Für die Außenreinigung ist keine Anwesenheit erforderlich. Daher ist Ihre Abwesenheit kein gültiger Stornierungsgrund.

  • Die Einschätzung, dass die Reinigung „nicht notwendig“ sei – Bei einem gebuchten Reinigungsintervall erfolgt die Durchführung gemäß dem vereinbarten Rhythmus, unabhängig davon, wie sauber die Fenster erscheinen.
Servicepauschale bei Einzel und Nachberechnung Servicepauschale

Für einmalige Reinigungen oder Reinigungsintervalle von mehr als 12 Wochen berechnen wir eine Servicepauschale von 50 €.

Bei Buchung eines 6- oder 12-Wochen-Intervalls entfällt diese Servicepauschale, sofern mindestens drei aufeinanderfolgende Reinigungen durchgeführt werden. Wird das Intervall vor Durchführung von drei Reinigungen beendet, erfolgt eine Nachberechnung Servicepauschale Intervall in Höhe von 50 €.

Regelmäßige Reinigungsintervalle (6- oder 12-Wochen-Rhythmus) 

Wir bieten vergünstigte Preise für Kunden, die sich für eine regelmäßige Fensterreinigung im 6- oder 12-Wochen-Rhythmus entscheiden. In diesem Fall entfällt die einmalige Servicepauschale.

Mit der Buchung eines Intervalls erklärt sich der Kunde mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Reinigungen einverstanden.
Es handelt sich nicht um einen langfristigen Vertrag, sondern um eine faire Vereinbarung, die stabile Preise, verlässliche Planung und stabile Löhne für unsere Mitarbeitenden ermöglicht.

Wird der Service nach nur einer oder zwei Reinigungen beendet, ohne dass ein nachvollziehbares und ungelöstes Problem vorliegt, behalten wir uns vor, die erlasse­ne Einrichtungspauschale nachträglich zu berechnen.

Kunden mit einem regelmäßigen Reinigungsintervall profitieren von einer festen Tourenplanung sowie vergünstigten Preisen.

Wird ein Termin verschoben, planen wir diesen ein, sobald wir wieder in Ihrem Gebiet unterwegs sind oder uns in der Nähe befinden. Ein bestimmter Wunschtermin kann dabei nicht zugesichert werden.

Um Sie wieder in Ihre ursprüngliche Tour zu integrieren, kann sich der darauffolgende Termin zeitlich leicht verschieben (z. B. etwas früher oder später).

Bei wiederholten Verschiebungen behalten wir uns vor, den Intervallpreis auf den regulären Einzelpreis umzustellen.

Wunschtermin

Unsere Termine werden grundsätzlich im Rahmen unserer Tourenplanung festgelegt und per E-Mail mitgeteilt. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, diese Benachrichtigungen zu prüfen. Wird ein fester Ausführungstag oder ein eng begrenztes Zeitfenster gewünscht, das von unserer Tourenplanung abweicht, berechnen wir eine Wunschterminpauschale von 40 €.

Probefläche & Sonderwünsche

Bei bestimmten Leistungen (z. B. Wintergärten oder schwer zugänglichen Bereichen) können wir je nach Schwierigkeit eine kostenlose Probeflächenreinigung anbieten, um den Reinigungsaufwand besser einschätzen und den Preis entsprechend anpassen zu können. Sonderwünsche oder Änderungen müssen vor dem Termin mitgeteilt werden.

Sonderreinigung – hartnäckige Verschmutzungen (Intensivreinigung)

Befinden sich hartnäckige Verschmutzungen wie Farb-, Kleber- oder Silikonreste auf den Glasflächen, ist eine Intensivreinigung erforderlich. Dabei wird die gesamte Glasfläche mit einem Schaber oder einer Klinge bearbeitet.

Der Preis hierfür wird individuell bewertet und vorab mit einer Kundenberaterin oder einem Kundenberater abgestimmt.

Hinweise zur Erstreinigung

Bei neuen Fenstern oder Fenstern, die zuvor mit Seife oder chemischen Reinigungsmitteln gereinigt wurden, kann es bei der ersten Reinigung zu leichten Tropfen oder Schlieren kommen. Ursache ist, dass unser bis zu 60 °C warmes Reinstwasser alte Rückstände aus Dichtungen und Rahmen löst.

Dies ist unbedenklich und schadet den Fenstern nicht. In der Regel tritt dieses Phänomen bei der zweiten Reinigung nicht mehr auf.

Innenreinigung

Die Innenreinigung umfasst ausschließlich die Glasflächen. Rahmen, Falze bzw. Innenrahmen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Beim ersten Termin gilt der vereinbarte Preis als Richtwert. Sollte der tatsächliche Reinigungsaufwand höher sein als erwartet, behalten wir uns vor, den Preis transparent vor Ort oder telefonisch anzupassen.

Bitte räumen Sie die Fensterbereiche vor unserem Besuch frei, damit wir effizient arbeiten können. Müssen Gegenstände durch unser Team bewegt werden, wird der zusätzliche Aufwand dokumentiert und gesondert berechnet.

Wintergärten / Glasdächer / Überdachungen

Da jede Glasfläche unterschiedlich ist (z. B. Wintergärten, Terrassenüberdachungen oder vergleichbare Konstruktionen mit Seitenwänden), dient der Preis beim ersten Besuch als Richtwert.

Sollte der tatsächliche Aufwand höher ausfallen, wird der Preis transparent vor Ort oder telefonisch angepasst.

Bei starkem Algenbefall kann zunächst eine Algenbehandlung durchgeführt werden. Die eigentliche Reinigung erfolgt dann beim nächsten Termin. Ob dies erforderlich ist, entscheidet unser Servicetechniker vor Ort und informiert Sie entsprechend.

Ein gleichmäßig perfektes Ergebnis wird in der Regel ab der zweiten regelmäßigen Reinigung erreicht. Eine regelmäßige Pflege ist entscheidend, um die Flächen dauerhaft sauber und in gutem Zustand zu halten.

Haftung bei folierten Oberflächen

Für eventuelle Schäden an folierten Glasflächen oder Fensterrahmen übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, uns vorab über vorhandene Folierungen oder Beschichtungen zu informieren.

100 % Zufriedenheitsgarantie

Wir bieten auf alle Fensterreinigungen eine 100 % Zufriedenheitsgarantie.

Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, uns innerhalb von 24 Stunden nach der Durchführung zu kontaktieren und Fotos der betroffenen Stellen per E-Mail, Nachricht oder WhatsApp zu senden.

Geht eine Reklamation nach Ablauf der 24-Stunden-Frist bei uns ein, kann sie nicht mehr im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie berücksichtigt werden, da äußere Einflüsse wie Regen, Pollen, Staub oder neue Verschmutzungen das Ergebnis bereits verändert haben können.

Von der Zufriedenheitsgarantie ausgeschlossen sind:

  • Erstreinigungen mit leichten Schlieren oder Tropfen durch Rückstände früherer Reinigungen

  • Fälle, in denen eine Algenbehandlung erforderlich gewesen wäre, jedoch vom Kunden abgelehnt wurde

  • Situationen, in denen Fenster geöffnet, nicht richtig geschlossen oder mit Fliegengittern versehen waren

Unser Ziel ist es stets, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sollten Sie dennoch einmal unzufrieden sein, schauen wir uns den Fall gerne an und finden gemeinsam eine Lösung.

Fensterreinigung nach Fassaden- oder Dachbehandlung

Bei Fassadenbehandlungen erfolgt die Fensterreinigung direkt im Anschluss am selben Tag. Bei Dachbehandlungen nur auf Wunsch als Zusatzleistung

AGB – Algebehandlung

Leistungsumfang

Wir führen eine drucklose, biologische Algenbehandlung an Fassaden, Dächern und sonstigen Oberflächen durch.

Bei dieser Behandlung handelt es sich nicht um eine kosmetische Reinigung. Es werden weder Hochdruckreinigung noch mechanisches Abkratzen oder abrasive Verfahren eingesetzt. Es handelt sich um einen schonenden biologischen Prozess zur schrittweisen Beseitigung organischer Bewuchsformen.

Das Produkt beginnt innerhalb von ca. 30 Minuten zu wirken. Grüne Algen beginnen in der Regel innerhalb von 2–4 Tagen zu verschwinden.
Ist Moos vorhanden, kommt es zunächst zu einer sichtbaren Farbveränderung von grün zu braun oder gelblich. Diese Farbveränderung kann bis zu 3 Wochen dauern und zeigt an, dass der biologische Prozess eingesetzt hat.

Die Behandlung beseitigt organischen Bewuchs durch eine chemisch-biologische Reaktion. Natürliche Witterungseinflüsse wie Regen, Wind, Schnee und UV-Strahlung tragen die abgestorbenen organischen Rückstände im Laufe der Zeit schrittweise von der Oberfläche ab.

Die vollständige optische Entwicklung des Ergebnisses kann je nach Oberflächenmaterial, Befallsstärke, Umwelteinflüssen und Witterungsverhältnissen etwa 9–12 Monate in Anspruch nehmen.

Die Behandlung beseitigt biologischen Bewuchs. Rostflecken, bauliche Verfärbungen, mineralische Ablagerungen oder bestehende Materialschäden werden nicht entfernt.

Wirksamkeitsgarantie

Wir garantieren, dass die Behandlung eine sichtbare biologische Reaktion hervorruft. Das bedeutet, dass grüne Algen beginnen zu verschwinden und/oder Moos seine Farbe von grün zu braun oder gelblich verändert (diese Farbveränderung kann bis zu 3 Wochen dauern).

Sollten diese ersten sichtbaren Veränderungen innerhalb von 3 Wochen nicht eintreten, gilt die Behandlung als nicht erfolgreich und wir führen eine einmalige Nachbehandlung kostenfrei durch.

Um eine Nachbehandlung im Rahmen dieser Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde uns innerhalb von 3 Wochen nach der Durchführung schriftlich informieren und uns ein Bild des aktuellen Zustands des Daches zusenden.

Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die biologische Wirksamkeit der Behandlung. Das endgültige optische Ergebnis hängt vom Grad des Befalls, der Art der Oberfläche sowie von den Umweltbedingungen ab. Bei starkem oder langjährigem Befall kann eine zusätzliche Anwendung erforderlich sein, um das gewünschte optische Ergebnis zu erreichen.

Flechten, starker Moosbefall und tiefsitzende Algen

Tiefsitzende Algen, Moos und Flechten sind biologisch unterschiedliche Bewuchsarten und können unterschiedlich auf die Behandlung reagieren.

Flechten, schwarze tiefsitzende Algen oder stark ausgeprägter Moosbefall sind besonders widerstandsfähig und können mehr als eine Anwendung erfordern, um das gewünschte optische Ergebnis zu erreichen. Eine vollständige Entfernung nach nur einer Behandlung kann bei starkem Befall nicht garantiert werden.

Zusätzliche Anwendungen sind nicht im ursprünglichen Behandlungspreis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Voraussetzungen für die Durchführung

Der Kunde hat zum Zeitpunkt der Behandlung einen freien und ungehinderten Zugang zum Objekt sicherzustellen.

Pflanzen, Kräuter, Sträucher, Hecken und Beete sind vom Kunden in eigener Verantwortung abzudecken oder zu schützen, insbesondere während der Frühjahrs- und Sommermonate. Obwohl wir angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen, wird ein zusätzlicher Schutz durch den Kunden weiterhin empfohlen.

Die Behandlung erfolgt überwiegend in der Herbst- und Wintersaison und ausschließlich bei geeigneten Witterungsbedingungen:

  • trockene Witterung
  • Temperaturen ab 0°C
  • Windgeschwindigkeit bis maximal 5 m/s

Die Wetterbedingungen werden fortlaufend überwacht. Aufgrund der Wetterabhängigkeit kann die Terminierung kurzfristig erfolgen oder angepasst werden.

Der Kunde muss während der Behandlung nicht anwesend sein, sofern der Zugang zum Objekt gewährleistet ist. Ein Wasseranschluss ist wünschenswert. Sollte kein Wasseranschluss vorhanden sein, ist der Kunde verpflichtet, uns vorab zu informieren, damit wir eine eigene Wasserversorgung mitbringen können.

Stornierung

Ein Auftrag gilt als verbindlich, sobald er schriftlich oder telefonisch bestätigt wurde.

Bei Stornierung bis spätestens 3 Werktage vor dem geplanten Termin berechnen wir eine Stornogebühr von 10 % des Angebotspreises. – Bei Absage weniger als 3 Werktage vor dem geplanten Termin berechnen wir eine Stornogebühr von 25 %. – Bei Absage am Ausführungstag stellen wir den vollen Betrag in Rechnung.

Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für Verfärbungen an alten Aluminium-, Holz-, Kunststoff- oder sonstigen wettergebleichten Materialien. Bestehende Mängel oder Schäden an Oberflächen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden